AGB
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Danik Wulf / sonophilos (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik, Live-Sound, Tonaufnahme, Audioproduktion, Mischung, Mastering, technische Beratung sowie damit verbundene Tätigkeiten.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Angebots, durch schriftliche oder elektronische Beauftragung oder durch Aufnahme der Tätigkeit durch den Auftragnehmer.
3
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Projektvereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach dem jeweils gültigen Stunden- oder Tagessatz berechnet.
4
Vergütung & Tagessätze
Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Tagessatzes, Stundensatzes oder Pauschalhonorars. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst ein Arbeitstag bis zu 10 Stunden Arbeitszeit einschließlich Aufbau-, Soundcheck-, Produktions- und Abbauzeiten sowie 1 Stunde Pause.
Arbeitszeiten über 10 Stunden gelten als Überstunden und werden anteilig abgerechnet; jede angefangene Stunde kann berechnet werden. Arbeitszeiten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr können mit einem Nachtzuschlag belegt werden, sofern projektbedingt erforderlich.
Mindestbuchung
Der Auftragnehmer behält sich eine Mindestbuchung von einem halben Tagessatz pro Einsatztag vor, auch wenn die tatsächliche Arbeitszeit geringer ist. Bei kurzfristigen Einsätzen oder geringem Arbeitsumfang kann der volle Tagessatz berechnet werden.
5
Mehrleistungen & Zusatzaufwand
Folgende Leistungen gelten als zusätzlicher Aufwand und werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind:
Wartezeiten
Wartezeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind – z. B. Verzögerungen im Produktionsablauf, verspäteter Zugang zur Location oder technische Probleme des Veranstalters – gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet.
6
Reisekosten, Spesen & Unterbringung
Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dazu zählen insbesondere:
Bei mehrtägigen Einsätzen außerhalb des Wohnortes können Verpflegungsmehraufwendungen gemäß den gültigen steuerlichen Pauschalen berechnet werden.
Reisetage & Reisezeit
Reine Reisetage werden mit einem halben Tagessatz berechnet. Überschreitet die tatsächliche Reisezeit 5 Stunden, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Reisezeit zum vereinbarten Stundensatz. Als Reisezeit gilt die Zeit vom Verlassen des Wohn- oder Arbeitsortes bis zur Ankunft am Zielort (und zurück).
Übernacht- und Nachtreisen
Bei Reisen über Nacht (Nightliner, Nachtzug, Nachtflug o. ä.) gilt der Folgetag als Reisetag und kann entsprechend berechnet werden, sofern eine reguläre Arbeitsleistung am selben Tag nicht möglich ist.
7
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber gemäß § 286 BGB in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen sowie bei längerfristigen Projekten Abschlagsrechnungen zu stellen.
8
Nutzungsrechte an Audioaufnahmen
Sämtliche Nutzungsrechte an erstellten Tonaufnahmen, Mischungen, Masterings oder sonstigen Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine darüber hinausgehende oder kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrags. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10
Datensicherung & Datenverlust
Der Auftragnehmer führt während der Projektbearbeitung branchenübliche Datensicherungen durch. Eine Haftung für Datenverlust infolge technischer Defekte, Festplattenausfälle, Softwarefehler, Stromausfälle oder höherer Gewalt ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, angelieferte Originaldaten eigenständig zu sichern.
11
Archivierung von Projektdaten
Projektdateien, Multitrack-Aufnahmen und sonstige Daten werden nach Abschluss des Projekts in der Regel bis zu 30 Tage archiviert. Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
12
Haftung für technisches Equipment
Vom Auftragnehmer eingebrachtes technisches Equipment bleibt dessen Eigentum. Der Auftraggeber haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Veranstaltung oder Produktion, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer selbst verursacht wurden. Der Auftraggeber hat für geeignete Stromversorgung, sichere Aufbauflächen und angemessene Veranstaltungsbedingungen zu sorgen sowie sicherzustellen, dass alle technischen Anlagen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
13
Outdoor-Veranstaltungen & Wetterrisiko
Bei Veranstaltungen im Freien hat der Auftraggeber geeignete Schutzmaßnahmen für Technik und Personal bereitzustellen, insbesondere Überdachung, Wetterschutz und sichere Stromversorgung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Betrieb technischer Anlagen zu unterbrechen oder einzustellen, wenn Witterungsbedingungen eine Gefährdung darstellen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
14
Krankheit & Ersatzregelung
Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit oder unvorhersehbaren Umständen an der Durchführung eines bestätigten Termins gehindert sein, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich um einen geeigneten Ersatztechniker bemühen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatztechnikers besteht nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15
Stornierung & Ausfallhonorar
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:
| Bis 7 Tage vor Termin | 25 % des vereinbarten Honorars |
| Bis 48 Stunden vor Termin | 50 % des vereinbarten Honorars |
| Weniger als 48 Stunden vor Termin | 100 % des vereinbarten Honorars |
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung. Bereits entstandene Kosten (z. B. Reise- oder Mietkosten) sind vollständig zu erstatten.
16
Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media) zu nennen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
17
Materialbereitstellung durch den Auftraggeber
Vom Auftraggeber bereitgestellte Audio-, Video- oder Projektdateien müssen den branchenüblichen technischen Standards entsprechen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Qualitätsprobleme, die auf fehlerhaftes oder unvollständiges Ausgangsmaterial zurückzuführen sind.
18
Live-Aufnahmen
Bei Live-Aufnahmen kann aufgrund technischer oder organisatorischer Umstände keine Garantie für eine vollständig fehlerfreie Aufnahme übernommen werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Aufnahmeausfälle, die durch äußere Umstände oder technische Störungen verursacht werden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
19
Abnahme von Produktionen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Produktionen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
20
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.